UNFALLCHIRURGIE
Arbeitsunfall, Schulunfall, Wegeunfall
Ein D-Arzt bzw. eine D-Ärztin (Durchgangsarzt / Durchgangsärztin ) wird von den Berufsgenossenschaften ermächtigt, berufsgenossenschaftlich versicherte Unfälle zu behandeln.
Es sind in aller Regel Fachärzte für Chirurgie und Unfallchirurgie, die für die Behandlung von Unfallverletzungen speziell ausgebildet sind.
Berufsgenossenschaftlich versicherte Unfälle sind Arbeitsunfälle, Schulunfälle, Kindergartenunfälle und Wegeunfälle also Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause.
Auch Unfälle im Rahmen von Hilfeleistungen, z.B. Nachbarschaftshilfe, oder ehrenamtliche Tätigkeiten sind berufsgenossenschaftlich versichert.
Jeder Arbeitnehmer, z.T. auch Arbeitgeber, ist bei allen Arbeiten, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, berufsgenossenschaftlich versichert.
Weitere Informationen zu Ihrem berufsgenossenschaftlichen Versicherungsschutz finden sie hier ( an dieser Stelle bitte den Link mit folgender Adresse http://www.dguv.de/de/versicherung/index.jsp